Europäischer Gerichtshof bestätigt: Angela Merkel ist eine Kriminelle

Der EuGH hat in einem Gerichtsurteil bestätigt, dass Menschen, die in der EU einen Asylantrag stellen, dies in in dem Land tun müssen, das sie zuerst betreten haben. Die Mainstreammedien versuchen das Urteil so harmlos wie möglich aussehen zu lassen.

Die Tagesschau titelt: “Dublin-III kennt keinen Ausnahmezustand”. Die FAZ schreibt “Dublin-Regeln gelten auch im Ausnahmezustand”. Die Welt lässt die Leser wissen: “Europäischer Gerichtshof verlangt Einhaltung der Asylregeln”. 

Im letzten Absatz kommt die Welt verschämt auf den Punkt: “Das Urteil betrifft indirekt auch Deutschland, das grundsätzlich in derselben Situation ist wie Österreich und Slowenien. Auch in Deutschland sind damals zahlreiche Migranten eingereist, die auf der Balkanroute zunächst andere EU-Staaten passiert haben.”

Auf gut Deutsch: Angela Merkel verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen EU-Regeln. So ähnlich hätte man auch titeln können. Das wäre sogar halbwegs neutral gewesen.

Da diese Neutralität nicht gegeben ist, bringe ich es auf den Punkt:

Europäischer Gerichtshof bestätigt: Angela Merkel ist eine Kriminelle.

So eine Schlagzeile kann man natürlich nicht von der Systempresse erwarten und sie ist auch sehr zugespitzt, aber inhaltlich korrekt. Wer gegen geltendes Recht verstößt, ist nun einmal kriminell.

Wenn die Mainstreamjournaillie schon nicht neutral berichtet, können wir ruhig ein bisschen über die Stränge schlagen…

Zu den Hintergründen der aktuellen Geschehnisse lesen Sie meine Besteller “Das Kapitalismus Komplott” und “Die Vereinigten Staaten von Europa“. Rezensionen von Wissenschaftlern und Prominenten finden Sie hier.

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