Zwangspsychatrisierung eines Solarkritikers

Im Folgenden können Sie lesen, wie Politiker und Justiz mit jemandem umgehen, der es wagt, die Aussagen der Solarindustrie in Frage zu stellen: Er wird zwangspsychatrisiert. Rainer Hoffman hat mich schon des öfteren kontaktiert um bei Focus Money etwas zu schreiben und er nimmt es mir ziemlich übel, dass bisher nichts erschien. Er macht es einem allerdings nicht leicht, weil er einen schnell beschimpft und böse Motive unterstellt (wohl, weil er jahrelang gegen Windmühlen kämpfen muss). Außerdem finde ich, dass er seinen komplexen Fall nicht gerade übersichtlich darstellt. Trotzdem hatte ich die Story Focus Money und einem Redakteur angeboten, aber ohne Erfolg. Dem liegt allerdings kein Komplott zugrunde, sondern es ist der Tatsache geschuldet, dass der Fall höchst komplex ist und der Chefredakteur die Ressourcen lieber woanders einsetzt. Das ist schade, aber so ist es nunmal. Ich kämpfe hier an vielen Fronten und kann mich einfach nicht jedes Themas annehmen.

Ich will Ihnen aber die Gelegenheit geben, diesen Fall anhand seines jüngsten Artikels kennenzulernen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Alleine die Tatsache, dass die Polizei das Video seiner Verhaftung nicht herausgibt spricht Bände. Den Orignalartikel mit Links finden Sie hier . Außerdem gräbt Hoffmann immer wieder interessante Videos aus, die er auf Youtube stellt. Lohnt sich, den Kanal zu abonnieren. Hier können Sie sich auch einen Eindruck von ihm machen, der Beitrag ist auch so sehr interessant. Von Wahnsinn keine Spur. Er ist auch normalerweise sehr nett und hilfsbereit (half mir zb bei der Technik auf meinem BCG-Vortrag, danke hier nochmal).

GEHEIMAKTE: Nun Zweifel an der Prozessfähigkeit des Solarkritikers PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. März 2011 um 10:42 Uhr

vgge20110211Bereits mehrfach hatte SOLARKRITIK.DE hier  darüber berichtet, wie deutsche Richter in zweifelhafter “Zusammenarbeit” mit willigen ärztlichen Gutachtern (Psychiatern) versuchen, die Glaubwürdigkeit der Recherchen des Solarkritikers zu untergraben, in dem richterlich versucht werden soll, den Solarkritiker für “wirr im Kopf” zu erklären. Ein neuen Versuch dieser bedenklichen Methoden erfuhr der Solarkritiker nun aktuell mit einem Schreiben vom 11.02.2011, was der Solarkritiker am 18.02.2011 (Poststempel 17.02.2011) durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhielt. Bekanntlich hat der Solarkritiker seit Herbst 2006 die Akteneinsicht in eine Akte beim NRW-Justizministerium (AZ: 4121 E-III 372/98) beantragt, auf dessen Basis der begründete Verdacht besteht, daß mit Hilfe dieser Akte Straftaten von Justizbehördenmitarbeitern zum Schaden des Solarkritikers verübt worden sind. Die Akteneinsichtnahme wird dem Solarkritiker seit  2006 durch das NRW-Justizministerium in wichtigen und entscheidenden 198 Seiten verweigert, obwohl auch der Datenschutzbeauftragte des NRW-Landtages eine Akteneinsichtnahme befürwortet hatte.

Unter Presseberichte finden Sie ergänzende Informationen, was in der Vergangenheit über diese existierende “Geheimakte” bereits in der Presse berichtet worden ist.

Aktuell versucht nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Zweifel an der Prozessfähigkeit des Solarkritikers festzustellen, weil der Solarkritiker Ende November 2010 für 7 Tage (26.11.2010 bis 03.12.2010) in eine geschlossene psychiatrische Anstalt in Herten eingeliefert worden sei. Diese Information hätte das Gericht von der Webseite www.solarkritik.de entnommen, so das Gericht im Schriftsatz vom 11.02.2011. Diese Behauptung des Gerichtes über die 7-tägige Einlieferug ist korrekt, allerdings blendet das Gericht die genauen Hintergründe für diese Einlieferung vollständig aus:

Denn am 26.11.2010 geschah Folgendes vor dem Haus des Solarkritikers:

Am Freitag, 26.11.2010 ca. gegen 17Uhr15 klingelte die Gerichtsvollzieherin Budeus im Gefolge mehrerer Polizisten an der Haustür des Solarkritikers mit der zwingenden Aufforderung, endlich eine eidesstaatliche Versicherung zugunsten der beiden Recklinghäuser Anwälte Hartmann und Gigerl abzugeben und zu unterschreiben. Da der Anwalt Gigerl derjenige Anwalt ist, dessen Straftaten durch das NRW-Justizministerium in der erwähnten “Geheimakte” seit Jahren vertuscht werden, weigerte sich der Solarkritiker am 26.11.2010 eine EV zu Gunsten dieses nachweislich kriminellen Anwaltes abzugeben. Als die Polizisten damit drohten die Haustür aufzubrechen, drohte der Solarkritiker damit, aus dem 2. Stock seines Hauses zu springen, falls die Tür durch die Polizei aufgebrochen werden sollte. Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß auch bereits zeitnah die Feuerwehr mit einem Sprungtuch  vor Ort war,. Das Sprungtuch konnte aber aufgrund der Enge der Hauseinfahrt nicht ausgebreitet werden. Nachdem die Gerichtsvollzieherin Budeus glaubwürdig ihre Bereitschaft erklärte, sich  die Vorwürfe  des Solarkritikers bezüglich der Existenz der Geheimakte und der Straftaten des Rechtsanwaltes Gigerl anzuhören, erklärte sich der Solarkritiker bereit, ein Gespräch mit der Gerichtsvollzieherin zu führen und seine Selbstmordabsichten zu beenden. Aber als der Solarkritiker die Haustür öffnete wurde der Solarkritiker sofort von mehreren Polizisten überwältig und in Handschellen abgeführt. Die Gerichtsvollzieherin hatte also bezüglich der Gesprächsbereitschaft vorsätzlich gelogen, was die GVin auch später im RE-Polizeipräsidium vor mehreren Zeugen unverblühmt bestätigte. Und der Solarkritiker teilte dieser Gerichtsvollzieherin Budeus am gleichen Abend mit, dass er gegenüber einer nachweislich lügenden Gerichtsvollzieherin keine eidesstattliche Versicherung abgeben wird. Der Solarkritiker hatte die gesamte Polizeiaktion an seinem Haus mit seiner Videokamera gefilmt. Trotz mehrfacher Aufforderungen an die Polizisten Peter Nolting und Hermann-Josef Mühlenbrock, hat der Solarkritiker bis heute seine Videokamera nicht zurückerhalten. Der Polizist Hermann Mühlenbrock behauptete am 26.11.2010 ausserdem in unwahrer Art und Weise, daß der Solarkritiker behauptet hätte, daß mehrere (2) Polizisten in Recklinghausen angeblich “bewusst falsch ermitteln würden“, so der Vorwurf des Polizisten Mühlenbrock am 26.11.2010 wörtlich. Noch am gleichen Abend konnte der Solarkritiker im Beisein der Polizistin Hickel beweisen, daß der Recklinghäuser Polizist Hermann-Josef Mühlenbrock nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. In Wahrheit hatte der Solarkritiker nämlich in einem Schriftsatz an das Recklinghäuser Polizeipräsidium  vom 06.11.2010 den Verdacht geäußert, daß zwei Polizeibeamte (Klaus Pedoth und Peter Lassak) aufgrund ihrer bekannten politischen Aktivitäten  aus politischen Gründen “nicht ermitteln würden” bzw. schweigen. Durch dieses Schweigen und “Nicht-Ermitteln” wurde somit auch von den nachweislich informierten Recklinghäuser Kriminalbeamten Klaus Pedoth (BASTA/UWG) und von Peter Lassak (CDU) der politische Betrug mit thermischen Solaranlagen vertuscht, den der Solarkritiker seit Jahren aufgedeckt hat. Das Verhalten dieser beiden Recklinghäuser Kriminalbeamten wird u.a. auch in dem 80-minütigen Video (V6) beschrieben, was auch dem Polizeipräsidium Recklinghausen mit Schreiben vom 06.11.2010 in der Video-Version 3 vorliegt.

Da irgendwelche Ärzte des Ordnungsamtes Recklinghausen, die sich am 26.11.2010 nicht persönlich vorgestellt haben, dem Solarkritiker trotzdem am 26.11.2010 weiterhin Selbstmordabsichten unterstellten, wurde der Solarkritiker am 26.11.2010 in die geschlossene psychiatrische Anstalt in Herten eingeliefert. Denn eine EV  hat der Solarkritiker damals nicht abgeben und wird er auch nicht abgeben, solange 198 Geheimseiten über ihn beim NRW-Justizministerium existieren. Dort in Herten wunderte sich die Ärztin über die Hintergründe, die zu der Einlieferung  des Solarkritikers geführt hatten und man erwähnte, daß innerhalb von 24 Stunden ein Richter entscheiden würde, wie es weiter gehen würde. Als am nächsten Tag – es war ein Samstag – dieser besagte Richter in der Anstalt erschien, und sich ca. 3-Minuten lang die Geschichte des Solarkritikers über die Geheimakte anhörte, beschloß dieser Richter im Beisein eines Arztes, den der Solarkritiker noch nie vorher gesehen hatte, daß der Solarkritiker insgesamt 6 Wochen in dieser geschlossenen Anstalt verbleiben müsse.  Festzuhalten ist, daß in den ersten 24  Stunden seiner Verhaftung der Solarkritiker insgesamt von 3 “Verantwortlichen” belogen worden ist: 1 GVin, 1 Polizeibeamter und mindestens 1 Arzt in Herten. Seltsamer Weise haben sich die Ärzte in der Anstalt  in Herten bereits nach 1 Woche über den willkürlichen “6-Wochen”-Beschluss des Richters hinweggesetzt und den Solarkritiker bereits nach 7 Tagen wieder entlassen. Im Beisein eines Zeugen äusserte eine Ärztin am Tag der Entlassung, daß Sie  in der ganzen Zeit nicht verstanden hätte, warum der Solarkritiker überhaupt eingeliefert worden sei. Trotz dieser Info am Tag der Entlassung sollte der Solarkritiker jeden Tag Medikamente zu sich nehmen, die der Solarkritiker aber rigoros die gesamten 7 Tage ablehnte.


Und das Alles beschreibt ja nur die “Merkwürdigkeiten”, die ihre Ursache in den “Merkwürdigkeiten” am 26.11.2010 hatte. Und das Schreiben des Verwaltungsgerichtes GE vom 11.02.2011 beinhaltete ja noch mehr “Merkwürdigkeiten”, die der Solarkritiker beim VG Gelsenkirchen erfragt hatte. Lesen Sie gesamten 12 Seiten der .pdf-Datei, wie diese “Furchtbaren Richter” vorgehen, um ihre in Verdacht geratenen Justiz- und Richterkollegen durch richterlichen Machtmissbrauch und durch zweifelhaften Korpsgeist zu “decken”.


Dieser Staatsterror der Richter auf Basis der Geheimakte läuft ja nun bereits seit über 12 Jahren, und die folgenden Namen sind ja die eigentlich Verantwortlichen und “Strippenzieher” beim NRW-Justizministerium:

Ministerialrat Müggenburg
und
Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke

Denn der Solarkritiker hatte ja laufend zeitnah durch eingereichte Petitionen das NRW-Justizministerium auf diese “Unregelmässigkeiten” hingewiesen. Aber anstatt die Kontrollfunktionen wahrzunehmen, wurde seit Jahren eine Geheimakte angelegt. Der Name Müggenburg zieht sich wie ein “roter Faden” durch die gesamte ca. 500-seitige Akte 4121 E-III 372/98. Dieser MR Müggenburg scheint auch entsprechend mit der Staatsanwaltschaft Bochum und dort mit dem Oberstaatsanwalt Schneider in zweifelhafter Weise zu “kooperieren” und die Verfahren so zu steuern, daß die Straftaten der Recklinghäuser Rechtsanwälte Gigerl und Hartmann laufend “in der Geheimakte verschwinden”.  Prof. Dr. Reinhard Klenke ist seit Mai 2009 Ministerialdirigent beim NRW-Justizministerium und ist für die Klassifizierung der Akte 4121 E-III 372/98 als “geheim” hauptverantwortlich. Parallel ist er auch als Honorarprofessor an der Heinrich Heine-Universität in Düsseldorf tätig und war früher auch Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Man kennt sich also. Vor kurzem hat der Solarkritiker einen Anruf aus Berlin erhalten, der den Solarkritiker darüber informierte, daß der Verdacht bestehen könnte, daß der Rechtsanwalt Hartmann Verbindungen zur Stasi der DDR gehabt haben könnte. Wenn das wirklich stimmen sollte, würde das Einiges erklären, was die Herren Hartmann & Gigerl so in der Vergangenheit “praktiziert” haben.

Den gesamten juristischen Filz und die Verflechtungen blendet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vollkommen aus, wenn es lediglich schreibt, daß “das Gericht Zweifel an der Prozessfähigkeit des Solarkritikers hätte“. Dabei geht es gar nicht um Prozessfähigkeit, sondern genau genommen um die Geschäftsfähigkeit. des Solarkritikers. Kann es vielleicht sein, daß die Richter der 17. Kammer beim VG Gelsenkirchen an “Selektiver Wahrnehmung” leiden ? Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fungiert auf dieser seltsamen Basis als  zweifelhafter Handlager beim Vertuschen eines seit über 12 Jahren andauernden Polit-Kompletts gegen den Solarkritiker, der den politischen Betrug mit thermischen Solaranlagen und die sehr zweifelhafte Rolle mehrerer deutscher Richter wasserdicht beweisen kann. Denn es wurden zur Duldung des solaren Betruges mit thermischen Solaranlagen ein gravierender Urteilsfehler vom OLG Hamm fabriziert, Beweisgutachten durch Richter unterschlagen und Gerichtsprotokolle von Richters gefälscht, was der Solarkritiker jederzeit beweisen kann und nur die Spitze der juristischen Absurditäten darstellt. Aber diese brisanten Beweise dürfen nicht öffentlich gemacht werden, da das Ansehen der deutschen Justiz und Richterschaft nicht beschädigt werden darf, so der bedenkliche Korpsgeist deutscher Richter und Juristen: “Das Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten als der Justiz Fehler nachzuweisen“, Zitat Amtsgerichtdirektor Rundt vom Amtsgericht Soltau vom 06.05.1998.


Stattdessen erscheint es wohl für die furchtbaren deutschen Juristen “einfacher”, den Solarkritiker für prozessunfähig zu erklären und diese kriminelle Verschwörung der Juristen in der Versenkung verschwinden zu lassen.

Wer die sehenswerte 6-teilige STIEG LARSSON “MILLENIUM”-TRILOGIE im ZDF von Ende Januar 2011 bis Ende Februar 2011 verfolgt hat und auch die Recherchen des Solarkritikers kennt, wird feststellen, daß die Fiktion um Lisbeth Salander in der Person des Solarkritikers  bedenkliche Realität geworden ist, da sehr viele Parallelen der politischen Strippenziehereien erkennbar werden und die gleichen Machenschaften (Psychiatrisierung, Geheim-Clubs), angewendet worden sind, um Lisbeth Salander mundtot zu machen und ihre Recherchen für unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Ein Zitat von Stieg Larsson motivierte ja auch den Solarkritiker, seine solarkritischen Webseiten am 06.02.2011 wieder online zu stellen.

Sehr wichtig ist zu erwähnen, daß der Solarkritiker am 16.02.2011 – also zwei Tage vor Erhalt (18.02.2011) des  Verwaltungsgerichts-Schreibens vom 11.02.2011 – eine Patientenverfügung mit ärztlichen Attest über seine Geschäftsfähigkeit hat erstellen lassen. Alle betreffenden Ärzte sind parallel auch an ihre unbedingte Pflicht der ärztlichen Schweigepflicht erinnert worden. Die rechtsstaatlich sehr bedenklichen Absichten der 17. Kammer beim VG Gelsenkirchen sind  damit zwangsläufig  “vor die Wand gelaufen“. Denn durch ein neues Gesetz, was am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, kann und darf auch kein Richter mehr in Deutschland gegen den Willen des Patienten eine Psychiatrisierung veranlassen. Es darf also abgewartet werden, was sich die 17. Kammer beim VG Gelsenkirchen als Nächstes gegen den Solarkritiker ausdenken wird, um dem Solarkritiker, die  am 16.07.2009 grundgesetzlich bestätigte Akteneinsichtnahme in die fehlenden 198 Seiten zu verweigern.

Es ist eine Bankrott-Erklärung der Freiheitsgrundrechte in diesem Land, daß man sich selbst auf diese Art und Weise vor einer psychiatrischen Willkür deutscher Richter schützen muß, wobei man eigentlich dachte, daß die Justiz- und Richterwillkür aus dem Erbe Roland Freislers der Vergangenheit angehören würde. Aber davon sind wir in diesem Land wohl Lichtjahre entfernt.

RZ20110303_Westerwelle_MenschenrechtsratJa…Herr Westerwelle, dann aber ganz schnell für Deutschland  auch den Antrag stellen, daß Deutschland ebenfalls aus dem Menschenrechtsrat entfernt wird. Denn wer Geheimakten über seine Bürger anlegt und Straftaten von Juristen auf diese Weise vertuscht, tritt auch die Menschenrechte mit Füßen, Herr Westerwelle…

Abschließende Mitteilung an alle (furchtbaren) Juristen in Deutschland:

Solange die 198 geheimen Aktenseiten über den Solarkritiker existieren, werden alle Schriftsätze, die von  Juristen an den Solarkritiker geschickt werden, ungeöffnet an eine bestimmte staatliche Stelle geschickt.

Der Solarkritiker nimmt von keinerlei Justizschriftsätzen Kenntnis, solange 198 geheime Aktenseiten über den Solarkritiker beim NRW-Justizministerium existieren und gegen den Solarkritiker verübte Straftaten von Juristen weiterhin in der Geheimakte  4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium “verschwinden”.

Sollten deutsche Juristen den Solarkritiker weiterhin zu einer eidesstattlichen Versicherung zwingen und nötigen  und wohlmöglich durch eine 6-monatige Erzwingungshaft erpressen wollen, wird der Solarkritiker in der Ordnungshaft von seinem Menschenrecht gemäß der JVA-Hausordnung gebrauch machen und den Europäischen Menschengerichtshof in Strassbourg anrufen und auf die Geheimakte beim NRW-Justizministerium  hinweisen, was ausserdem auch durch Aktivisten von ausserhalb unterstützt werden wird. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die UN-RESOLUTION A/RES/53/144 vom 09.12.1998 hingewiesen, zu der sich auch Deutschland verpflichtet hat und die ständig an der  rechtsseitigen Spalte  auf diesen Webseiten verlinkt und aufrufbar ist.

Hier ein Artikel auf Eike zu der Thematik.