Klimapolitik: fünf Milliarden Tote einkalkuliert

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Programmkritik und -beschwerde

Programmbeschwerden gemäß § 21 ZDF-Satzung
Das Verfahren für Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung in § 21 und in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen. Außerdem muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien dargelegt werden. Solche Beschwerden können per Post oder über Beschwerdeformulare eingereicht werden:
Programmbeschwerde an den Fernsehrat (TV-Sendung)
Programmbeschwerde an den Fernsehrat (Online-/Telemedienangebote)

 

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