Nachfolgend lesen Sie meine aktuelle Focus-Money-Kolumne und mein Interview mit Professor Karl-Albrecht Schachtschneider zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU. Ich habe wochenlang dafür gekämpft und Focus Money ist das erste Mainstream-Medium das sich an das Thema rantraut. Bis dato zeigt sich keine Reaktion in der Öffentlichkeit. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar. Wenn dieses Thema wieder sang- und klanglos untergeht, dann ist die Lethargie in diesem Land wohl schon so groß, dass alles zu spät ist. Die Partei der Vernunft wird trotzdem weiter kämpfen.
Die Kolumne (wörtlich zitiert, die Seitenangabe bezieht sich auf die Print-Ausgabe):
Unglaublich
Wenn Sie auf Seite 78 das Interview lesen, das ich mit Professor Schachtschneider geführt habe, werden Sie Ihren Augen nicht trauen. Ich konnte es selber nicht glauben, bis ich es schwarz auf weiss im Amtsblatt der Europäischen Union gesehen habe. Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand.
Es ist vollkommen egal, welche Argumente Juristen und Politiker dazu vorbringen werden – wenn sie sich überhaupt äußern. Wenn das da drin steht, dann hat es einen Grund. Ich möchte weder in einem Staat noch einem Staatenverbund leben in dem das Töten von Menschen erlaubt ist – außer natürlich bei Notwehr oder Nothilfe. Bitte verfolgen Sie die Diskussion über das Thema und mischen Sie sich ein.
Das Interview:
“Tyrannis oder Despotie”
Focus-Money: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Money: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Money: Warum so umständlich?
Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
Money: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.
Money: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
Money: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?
Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.
Money: Ist das üblich?
Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.
Money: Ist das rechtlich möglich?
Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.
Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
Money: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?
Schachtschneider: In Diktaturen schon.
Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.
Money: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
Money: Wie kommen sie dann darauf?
Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
Money: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.
Money: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen?
Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.
Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Money: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus.
Money: Was kann man dagegen tun?
Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
Money: Welche Form von Widerstand meinen sie?
Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
Money: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen
Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.
Hier ist der entsprechende Ausschnitt aus dem Amtsblatt der europäischen Union.
Der Artikel ist doppelt eingefügt worden!
schöne Grüße & gute Arbeit!
george
Die neue Weltordnung bahnt so sich ihren Weg mittels inszenierter Kriege und Eugenik (siehe u.a den CO 2-Schwindel). Ergebnis: Bevölkerungsreduktion, weltweit…”Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!” Berthold Brecht
ist der text doppelt?
Wir müssen diese Entwicklung unbedingt stoppen und diesen Vertrag verhindern. Am Besten wäre es wenn eine Mehrheit der Deutschen aus Protest bei der Bundestagswahl bewußt ungültige Stimmen abgibt. Dieser Protest könnte noch nicht mal von den Medien ignoriert werden. Außerdem natürlich mal wirklich auf die Straße gehen und friedlich demonstrieren.
Text war doppelt. Danke für den Hinweis. Liegt an 40 Grad Fieber. Schweinegrippen-Anschlag auf den Parteivorsitzenden
Aber die Sache ist zu dringend um auf meine Genesung zu warten.
Nein keine ungültigen Stimmen abgeben !
Wählt die Links- oder noch besser die Piratenpartei.
Lustiger Vorschlag. Das Ziel hinter all dem ist es, einen sozialistischen Einheitsstaat zu errichten und Du empfiehlst die Linke zu wählen? Bin immer wieder verblüfft, wie leicht es ist mit Pseudo-Ideen und hohlem Geschwätz von angeblicher “Gerechtigkeit” den Menschen ihre Freiheit zu nehmen.
Piraten haben die Anmerkung zum Lissabon-Vertrag zur Kenntnis genommen. Wird bereits rauf und runter getwittert. Mal sehen wann sich ne AG EU-Verfassung gründet.
Sind die Piraten gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe?
http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=1&t=9436&p=117619#p117619
Ich glaube, jemand der 0 Arbeitslosigkeit verspricht sollte bei anderen Parteien nicht unbedingt von “Pseudo-Ideen” und “hohem Geschwätz von angeblicher Gerechtigkeit” reden.
Ich habe mich etwas in euer Progarmm eingelesen und die PDV polarisiert nicht weniger als andere Parteien. Also zuerst vor der eigenen Türe kehren….
die verbrecher in brüssel wissen ja mitunter bichteinmal was sie da unterschreiben dazu hab ich nen kleinen link für euch
ein großes danke an herr Karl Albrecht Schachtschneider
Herr Oliver Janich, glauben Sie den Mist wirklich, den Sie da von sich geben? EU = sozialistischer Einheitsstaat? Oder haben Sie einfach nur zuviel Bild gelesen…sorry…aber sowas regt mich immer auf.
Mhmm… vielleicht ist aber auch die Terminologie für den den Begriff “sozialistisch” für uns beide unterschiedlich. Wenn Sie damit meinen, dass ein paar wenige über alles auf kosten der Viele verfügen und dieses mit Machtmittel – Polizei+Geld – durchsetzten, dann sind wir sogar fast einer Meinung.
Das hat aber mit “sozialistisch” per Definition nix zu tun^^.
Habe letztes Jahr Emails an die EU-Abgeordneten meines Wahlkreises geschrieben u.a. auch wegen dieses Themas; hier die Antwort damals von der Grünen Heide Rühle. So wie sie haben alle geantwortet, nicht nur auf meine Fragen. Das ändert nach meiner laienhaften Meinung aber nichts daran, dass tatsächlich Demonstranten erschossen werden können ohne Folgen für den Ausführenden. Wir sind auf dem Weg in eine Diktatur, es ist ja fast schon zu spät um das alles noch aufzuhalten, und niemand will es wirklich glauben.
Antwort der Abgeordneten Heide Rühle
Sehr geehrte Frau …,
vielen Dank für Ihre Mail vom 6. Mai. Wir nehmen Ihre Fragen und Befürchtungen zum Reformvertrag von Lissabon sehr ernst. Daher habe ich mir die Zeit genommen, Ihnen ausführlich zu antworten.
Doch nun zu Ihren Kritikpunkten im Einzelnen. Ihre Auffassung, dass Demonstranten einfach erschossen werden, ja das sogar die Todesstrafe eingeführt werden kann, bezieht sich auf den von Ihnen zitierten Artikel 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Sie ist zwar nicht unmittelbar Bestandteil des Reformvertrages, jedoch erklärt die EU im Reformvertrag den Beitritt zu dieser Konvention.
Es ist jedoch keinesfalls so, dass die Menschenrechtskonvention die Bestimmungen außer Kraft setzt, die im Reformvertrag, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder im Grundgesetz festgelegt werden. In Artikel 6, Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union ist zu lesen: Der Beitritt zur Menschenrechtskonvention “…ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.” Dies wird noch einmal im Protokoll Nr. 8 des Reformvertrages bekräftigt. So steht die Charta der Grundrechte, die fester Bestandteil des Reformvertrages ist, über der Konvention. Die Konvention ist nicht integraler Bestandteil des Reformvertrages ist.
Mit der Charta der Grundrechte wird die Todesstrafe sogar explizit abgeschafft und ein Recht auf Leben garantiert. So ist dort zu lesen:
“(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.”
(die Charta der Grundrechte finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0041:0054:DE:PDF)
Weiterhin werden weder durch den Beitritt der EU zur Konvention, noch durch die Ratifizierung des Reformvertrages das Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Kein Bundesminister kann hinter die dort festgelegten Bestimmungen zurückfallen. Es ist also barer Unsinn, dass Demonstranten einfach so erschossen werden dürfen, ist und bleibt doch das Demonstrationsrecht Bestandteil des Grundgesetzes, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist und in Deutschland einen besonders hohen Schutz genießt. Es wird auch nach in Kraft treten des Reformvertrages seinen Stellenwert behalten wird.
…
Sehr interessanter Beitrag Sarasai, genau das ist die Verteidigungslinie.
Es ist nur ein klitzekleines Beispiel wie wir, immer und immer wieder, verarscht werden. Denn, die eigentliche Frage wird nicht beantwortet. Wenn das alles nicht gilt, WARUM UM HIMMELS WILLEN SCHREIBEN SIE ES DANN DA REIN?
Änliches Neusprech finden wir bei Global Warming. Da erst die Temp steigt dann CO2 kann CO2 niemals die Ursache höchstens die Folge sein. Und wie lautet das Neusprech? Es gäbe einen “Rückkoppelungs-Effekt”. Dass es dann aber immer wärmer werden müsste und nie kälter, wird einfach ignoriert.
So geht das mit ALLEN relevanten Themen. Orwell hüpft vor Freude im Grab.
Man meint fast, Orwell und Huxley hätten von den Plänen bereits gewusst. Schade dass in der Bevölkerung kein Bewusstsein und kein Interesse dafür ist. Die Leute haben keinen Kopf mehr, sich mit all dem zu befassen.
Thema Klima: Diese Website http://www.klima-ueberraschung.de/ ist die von Herrn Bachmann, der bei der Gründung des Weltklimarates dabei war und vor zwei Jahren ein Buch geschrieben hat über die Klimalüge. Er sagt, die sog. Klimakatastrophe durch CO2 ist das gigantischste Betrugsmanöver der Neuzeit. Es gibt schon etlcihe anonyme Postings von Meteorologen im Netz, habe keinen Link zur Hand zum Belegen aber es ist so, dass sie Angst haben und es für sie gefährlich ist, ihre eigene Meinung offen zu sagen. (Nun ja, gefährlich weil sie dann ihre Arbeitsplätze verlieren?.)
Auf Astronomie-Seiten kann man lesen, dass ALLE Planeten unseres Sonnensystems wärmer geworden sind; es ist die Sonne, die die – ganz natürlichen – Klimaveränderungen bringt. Ein Gebiet wird trockener, ein anderes dafür feuchter; etc. Die Erde wandelt sich, so wie seit Jahrmillionen, mal mehr mal weniger schnell.
Ein Zitat von Herrn Bachmanns Website:
«Eine einzige winzige Zahl begründet diesen Klimaschutz-Irrsinn. Das UN-Gremium IPCC, der Weltklimarat, behauptet, dass sich die Erde von 1860 bis 2005 um 0,71° C erwärmt hat (Fehlerrate 0,18°). Dies ist die Datengrundlage. Frage: Wer, wann, wo, wie, mit welchen Geräten konnte 1860 die Erdtemperatur auf ein hundertstel Grad genau gemessen werden?»
Mit besten Grüssen,
Sarasai
Sorry, aber das ist Riesenblödsinn. Schachtschneider ist ein Scharlatan, der nur Laien reinreitet. Seine Kollegen kritisieren ihn, das Bundesverfassungsgericht teilt seine Bedenken nicht (darum hat es den Vertrag gebilligt).
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Auch mit Lissabon. Mehr siehe auf http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/
Ich habe gerade mal nach Gegenargumenten gegoogelt und dabei diesen Blog entdeckt:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/
Nicht ganz so reißerisch, dafür aber recht ausführlich auch auf viele Punkte eingegangen, die hier nicht weiter ausgeführt werden (in den Kommentaren des Blogs geht die Diskussion weiter). Bin kein Jurist, um alles im detail beurteilen zu können, aber die Ausführungen dort überzeugen mich mehr. Andere Meinungen?
Prof. Schachtschneider hat recht, dasss die Todesstrafe eingeführt werden könnte, weil die Erläuterungen seit dem 12. Dezember 2007 Bestandteil der Verträge sind.
Die Feststellung von Fr. Heide Rühle tut nichts zur Sache: Die Zuständigkeiten der Union werden zwar durch die Menschenrechtskonvention nicht geändert. Aber die Feststellung, dass dann die Charta über der Konvention steht ist nicht relevant, weil die Erläuterungen Teil des Vertrages sind. Das heißt was in den Erläuterungen steht ist Teil des Vertrages.
Helmut Schramm
http://www.eu-austritt.blogspot.com
http://www.webinformation.at
Es geht doch nur darum intelligenzferne Schichten niederzuschiessen,die halt so dumm sind,zu sehen,was passiert.
Dem “Normalbuerger” wird doch sicher nix passieren…
Frieden ist doch kein Krieg
Freiheit keine Sklaverei…
Aber…sie haben ja alle von nichts gewusst.Heisst wohl nicht umsonst das “Rad der Geschichte.
Remember remember the 5th of November…
Danke für den informativen Artikel. Hab ihn in meinem Blog verlinkt: http://u.nu/3b9z
Die Darstellung ist meiner Ansicht nach – ich bin studierter Europarechtler – insofern völlig verzerrend, als dass sie die – hier entscheidenden (!) – völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem 13. Zusatzprotokoll zur EMRK bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen völlig außer acht lässt.
Möglichst allgemeinverständlich erklärt: In diesem Protokoll verpflichten sich Vertragsstaaten der EMRK, die Todesstrafe unter allen Umständen abzuschaffen, das heißt nicht nur zu Friedens-, sondern auch zu Kriegszeiten. Bedingung für das Inkrafttreten waren 10 Ratifikationen, die lange erreicht sind. Der Ratifizierungsstand ist auf der Website des Europarates einsehbar. Macht man davon Gebrauch, stellt man fest, dass unter den Mitgliedstaaten der EU alle bis auf vier das völkerrechtlich bindende Protokoll ratifiziert haben (allein Italien, Lettland, Polen und Spanien haben zwar unterzeichnet, allerdings noch nicht ratifiziert). Nach dem Inkrafttreten unterliegt die große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, nämlich die 23 Mitgliedsstaaten, die ratifiziert haben, dem völkerrechtlichen Verbot der Todesstrafe unter allen Umständen.
Festzuhalten ist also: Selbst wenn die EU-Grundrechtscharta die Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten nicht ausdrücklich ausschließen sollte (was ich nicht überprüft habe), darf sie keiner der 23 Mitgliedstaaten allein deshalb wiedereinführen, denn es besteht selbstverständlich weiterhin – abseits des Gemeinschaftsrecht – das einfach-völkerrechtliche Verbot aus dem oben genannten 13. Protokoll zur EMRK.
Richtig zusammengefasst bedeutet das: Den allermeisten EU-Mitgliedschaften wird die hypothetische Wiedereinführung der Todesstrafe zu Kriegszeiten durch die EU-Grundrechtscharta nicht gestattet, allein den vier Staaten, die sie – zumindest aus dem EMRK-Blickwinkel – in Kriegszeiten auch jetzt noch anwenden dürften, nicht verboten.
Freunde, lasst euch doch nicht so verwirren. Egal wie gewinkelt Juristen argumentieren, wir haben doch alle (?) einen gesunden Menschenverstand. Wenn ich die Todesstrafe abschaffen will, schreib ich rein: abschaffen. Und ich schreibe dann nicht: “mit der Ausnahme bei Aufruhr und Aufstand”.
Das wäre als wenn ich sage: Alle Steuern sind abgeschafft, mit der Ausnahme der Einkommenstststeuer, Mehrwertsteuer, Sektssteuer…
Wie vernebelt muss der Verstand eines Menschen sein, dass er diese simple Tatsache nicht anerkennt?
Weiß eigentlich jemand, wer hinter der law-europe Seite steckt? Da steht “wirtschaftlich und politisch unabhängig”. Solange ich aber die Spender der Organisation nicht kenne, weiss ich auch nichts über deren Unabhängigkeit. Deshalb müssen Parteien ja große Einzelspender veröffentlichen.
By the way: Wir hätten gerne große Einzelspender, die wir veröffentlichen könnten
Also, wie fang ich an?
Es sei erwähnt, ich habe keine Ahnung von Politik, zum einen, weil es mir extrem zu kompliziert ist, da ausschließlich in Fachsprache gesprochen und geschrieben wird und mir es ganz ehrlich zu blöd ist, mich hinzusetzten und einen Gesetzestext zu interpretieren. Zum anderen hab ich kein Interesse an Politik, weil ich nicht die Politik kenne, sondern den Menschen (im Allgemeinen), der dahinter steht! Ganz gleich, was ein Mensch auch vorgibt, für das Volk tun zu wollen, letztendlich denkt er dabei nur an sich! Und je mehr ‘Macht’ ein Mensch in einer Gesellschaft gewinnt, desto mehr kann er in seine eigene Tasche arbeiten und die Dinge in seiner Umgebeung so manipulieren, wie es dieser Mensch ganz in seinem Sinne für richtig hält!
Aber zum Thema in Berücksichtigung zu dem oben genannten:
Die Todesstrafe an für sich gehört abgeschafft, ohne wenn und aber! Ich als Bürger will mein Leben leben, für meine Mitmenschen da sein, ein paar Träume erfüllen und natürlich bei diversen Ungerechtigkeiten meine Meinung äußern dürfen, selbst, wenn es in Form einer Demonstration ist!!
Doch weil irgendwer (durchaus auch eine Gruppe) an der Spitze einer Gesellschaftsgruppe seine Machtposition gefährdet sieht, werden Pläne ausgesät, deren Ernte darin besteht, die Position, auf der sich dieser Mensch oder diese Gruppe befindet, zu erhalten!
Ich selbst sehe mich nicht als besonders intelligent, was aber nicht bedeutet, dass ich kein Recht auf mein Leben habe!
Ich lese so gut wie nie Zeitung, oder schau fern, aber ich erlebe die Dinge am eigenen Leib! Ich verlasse mich auf mein Instinkt und versuche, so gut wie ich es kann, logisch zu schlussfolgern! Ebenso höre ich auf meine inner Stimme! Und diese sagt mir auch, dass Wirtschaftskrise, mit der wir hier zu kämpfen haben, durchaus herbeigeführt wurde, durch Menschen, die wesentlich intelligenter sind und arbeiten und die auf Ressourcen zurückgreifen können, die ein Otto-Normal-Verbraucher wie ich niemals haben werden! So ganz nach dem Motto: Erschaffe eine Situation, in der Menschen offener für (letztenendes katastrophale) Entscheidungen sind! Bestes Hilfmittel, DIE ANGST!!!!
Und schon allein das Wort TOT löst in den Menschen eine heidenangst aus! Und während ich hier sitze und den vielleicht einfältigen Text schreibe, werden hinter mir oder besser ÜBER MIR Entscheidungen getroffen, die für mich als Bürger nur scheinheilig zum Besten sind, die aber hintenrum Dinge in Bewegung setzen, von denen ich erst eine Vorstellung habe, wenn alles zu spät ist!
Was soll die Todesstrafe letztenendes bewirken? Die Ordnung wiederherstellen? Den Frieden sichern?
Für mich, rein subjektiv betrachtet, doch nur, um einen ganz bestimmten Weg zu ebnen! Vielleicht auch nur, das Volk kleinzuhalten. Um die (herbeigeführte) Legarthie aufrechtzuerhalten!
Welche Regierung, egal wie groß sie auch sein mag, hat den wirklich noch Volksnähe. Welche Regierung handelt denn wirklich noch IM (<— kanns garnicht groß genug schreiben) INTERESSE des Volkes. Diese Menschen haben doch ihre Kohle, von der ja nun alles im Leben abhängt. Die brauchen sich doch praktisch um nichts mehr zu kümmern, als im Amt zu bleiben! Und da ist jedes Mittel recht, ganz gleich wie unmoralisch es ist!
Meine Erkenntnis:
Der Mensch ist ein Individuum! Ein Tier mit Verstand! Ein machthungriges Rauptier!
Kein System, welches der Mensch erschafft, ist im Nutzen ‘aller unter einem Himmel’!!
Ich gehöre dazu und wäre meine Lage anders (besser!!) als die bisherige, dann wäre ich sicher einer dieser Menschen, über die ich mich gerade so tierisch aufrege!
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So, sorry, wenn ich hier und da mit Sicherheit das Thema verpeilt habe, aber wenn ich meine Gedanke ausschütte, passiert sowas halt! Ich hoffe, mein Beitrag hilft trotzdem irgendwie!
mein beitrag von vor vier tagen wartet immer noch auf freischaltung…
darf bei euch keine kritik geübt werden? Was ist mit “Mut – Wahrheit – Freiheit”? solche – offensichtklich leere – phrasen wurden in der vergangenheit auch schon missbraucht….
einfach nur billig!
Ich hab keinen Kommentar von Lucky Strike hier. Bitte nochmal posten.
Falls es der Kommentar von Lenny ist, den hab ich übersehen. sorry. Wir kriegen 10mal soviel Spam wie normale Kommentare, da geht schon mal was unter.
Zum sozialistischen Einheitsstaat. Sozialistisch heisst durch den Staat gelenkte Wirtschaft. Schon jetzt geben Bürger 2/3 ihres Lebenseinkommens an den Staat ab. Und ja: einige wenige bereichern sich auf Kosten aller. Hautsächlich durch die sozialistische Zentralsteuerung des Geldmarktes die Inflation erzeugt und die Ärmsten ärmer macht und die Reichen reicher, weil Ihr Vermögen im Wert steigt.
Die Parallelen zwischen Sowjet Union und der EUdssr hier von einem russischen Dissidenten, ders wissen muss: http://www.pi-news.net/2008/06/bukowskis-warnung-vor-einer-drohenden-eudssr/
Besonders interessant ist der Hinweis, dass auch die UDSSR ein Parlment hatte – mit den gleichen “Nicht-”Befugnissen wie das EU-Parlament.
Hier Bukowski ausführlicher:
http://www.schweizerzeit.ch/0707/euverschwoerung.htm
http://www.pi-news.net/2009/05/wladimir-bukowski-ueber-die-eudssr-daemmerung-2/
Ohne Prof. Schachtschneider, gäbe es keine hochgejubelten Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Das müsste auch Christian – der studierte Europarechtler wissen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass Schachtschneider die Ermöglichung der Todesstrafe und der Tötung ohne Grund in die Verfassungsbeschwerde schrieb.
Man kann die Begründung ja lesen: http://www.kaschachtschneider.de – Verfassungsbeschwerde für Österreich (S251 ff)
In den Erläuterungen und deren “Negativdefinitionen” zu den Grundrechten, der EU-Charta, die erst mit Inkraftreten des Lissabon-Vertrags gültig werden, wird die Wiedereinführung der Todesstrafe unter gewissen Umständen wieder möglich.
Bitte nachlesen und dann darüber nachdenken…
http://www.webinformation.at
http://www.eu-austritt.blogspot.com
Also für einen Journalisten ist das hier wirklich nichts, wofür man sich auf die Schulter klopfn könnte.
1. Wer ist Prof. SChachtschneider? Wie wäre es mal mit ein paar Informationen? Mir würde sogar der Vorname reichen.
2. Das Interview ist also auf Seite 78 abgedruckt und die Kolumen irgendwo. Welche Ausgabe denn?
3. pi-news als Quelle? Bitte was?
4. Weiß “Focus Money”, was sie nebenher tun, bzw. weiß “Focus Money” überhaupt von Ihnen?
Ihre Def. von sozialistisch: “durch den Staat gelenkte Wirtschaft”
Wie wunderbar die freie Marktwirtschaft funktioniert, haben wir ja eben erlebt. Was wäre wohl nach dem Finanzcrash passiert, wenn der Staat nicht eingegriffen hätte?
Seit 26. August 16 Uhr wird der Pressetext der ‘Partei der Vernunft’ zum Thema verteilt: “Partei der Vernunft: Dürfen Demonstranten getötet werden? – Prof. Schachtschneider warnt vor Despotie in Europa”
Freundliche Grüße
Hans Kolpak
Bundesvorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
http://www.ParteiderVernunft.eu
Wer viel redet, fordert viel.
Wer viel tut, bewegt viel.
Hans Kolpak
Wer gar zu viel bedenkt,
wird wenig leisten.
Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.
Friedrich Schiller
Noch einmal zu dem 13. Protokoll:
Das 13. Zusatzprotokoll ist nicht in Kraft. Die Erklärungen zur Grundrechtecharta beziehen sich auf den Stand der Deklaration von Nizza. Das 13. Protokoll spielt dabei keine Rolle. Das zeigt auch die Kommentierung von Borowsy im Kommentar von Jürgen Meyer, die in den Verfassungsklagen von Prof. Schachtschneider zitiert wurden.
Grüße
Helmut Schramm
http://www.webinformation.at
Freunde, lasst euch doch nicht so verwirren. Egal wie gewinkelt Juristen argumentieren, wir haben doch alle (?) einen gesunden Menschenverstand. Wenn ich die Todesstrafe abschaffen will, schreib ich rein: abschaffen. Und ich schreibe dann nicht: “mit der Ausnahme bei Aufruhr und Aufstand”.
Das wäre als wenn ich sage: Alle Steuern sind abgeschafft, mit der Ausnahme der Einkommenstststeuer, Mehrwertsteuer, Sektssteuer…
Wie vernebelt muss der Verstand eines Menschen sein, dass er diese simple Tatsache nicht anerkennt?
das mus auf hören
Das Problem ist der staatlich, zentralistisch (=sozialistisch) gesteuerte Geldmarkt. Es spielt dabei keine Rolle ob das Zentralkommittee staatlich oder privat ist:
http://www.parteidervernunft.de/category/blog/finanzkrise/
Lesen Sie doch bitte unser Programm durch, eine Finanzkrise hätte dann nicht entstehen können und Banken nicht gerettet werden müssen.
Heft kaufen und googeln hilft.
Ja, Focus Money weiss das. Aber falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: NOCH leben wir nicht in einem Polizeistaat in dem der Auftraggeber eines Artikels bestimmen darf wie sich der Journalist politisch engagiert. Sie können sich aber gerne schon mal als Blockwart bei Herrn Schäuble bewerben.
@Helmut Schramm: Doch, das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK ist in Kraft. Seit dem 1. Juli 2003.
Das Leiden der Henker und warum die Todesstrafe mörderisch ist
Am 31.10.2006 brachte ein deutschsprachiger TV-Sender eine amerikanische Dokumentation über die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA. Darin wurden in neutraler, nicht wertender Weise mehrere Gefängnisdirektoren, Henker und Pastoren interviewt, die ihren “Job” in US-amerikanischen Gefängnissen ausüben, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird. Es wurde gezeigt, dass und in welcher Weise alle Beteiligten unter den psychischen Folgen der Hinrichtungen zu leiden hatten. Unter den Henkern, die die Gefangenen durch Giftinjektionen töten mussten, litten alle unter mehr oder weniger starken Gewissensbissen und fragten sich, ob sie mit der Ausübung ihrer „Arbeit“ das Richtige taten. Einer der Berufshenker rechtfertigte sich mit dem Argument, dass er nur die Gesetze ausführe, die vom Staat beschlossen wurden. Und da laut der Bibel, insbesondere dem Alten Testament, alle menschlichen Entscheidungen von „Gott“ bestimmt und gesteuert würden, sei er nach seiner Überzeugung nur das ausführende Werkzeug dieses göttlichen Willens. Dieser Gotteswille verlange von den Menschen, die alttestamentarische Forderung „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ buchstabengetreu in die Tat umzusetzen.
Grundlegend ist zur Todesstrafe zu sagen, dass es keinem Menschen und keiner Gesellschaft zusteht, andere Menschen aufgrund irgendwelcher Regelungen, Verordnungen oder Gesetze in den Tod zu schicken. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mensch aus eigenem Antrieb und aus persönlichen Motiven jemanden ermordet oder ob er auf Befehl eines Gerichtes, eines Staatsorganes, eines Präsidenten, des Militärs, eines Diktators, eines Königs oder anderer menschlicher Mächte handelt, oder ob er sein grausiges Handwerk im Namen imaginärer Figuren wie Gott, Teufel und Dämonen usw. verrichtet resp. verrichten lässt.
Ein grundlegendes Gebot der Schöpfung besagt eindeutig, dass der Mensch nicht in Ausartung töten soll (siehe Buch „Dekalog/Dodekalog“, erschienen im Wassermannzeit-Verlag der FIGU). Das Töten eines Menschen ist als letztes Mittel nur in reiner Notwehr zulässig, um das eigene Leben oder das Leben eines anderen Menschen vor einem tödlichen Angriff zu schützen. Dabei ist es im einzelnen Fall von der jeweiligen Situation abhängig, ob der verteidigende oder angegriffene Mensch im Augenblick der Bedrohung noch andere Mittel zur Abwehr des Angreifers anwenden kann, ohne ihn töten zu müssen. Je nach den Umständen kann die Gefahr vielleicht schon dadurch abgewendet werden, dass durch gute Worte besänftigend auf den Angreifer eingewirkt wird, wenn es sich bei diesem um einen einzelnen Menschen handelt. Wenn Verstand und Vernunft des Angreifers noch ansprechbar sind, kann womöglich der aufwühlende Sturm seiner Gedanken, Emotionen und Gefühle noch soweit geglättet werden, dass er von seinem todbringenden Vorhaben ablässt. Spricht er darauf nicht an und kann er auch durch äussere Gewalt nicht soweit ausser Gefecht gesetzt werden, dass er von seiner Absicht ablassen muss, so ist als letztes Mittel das Töten in reiner Notwehr erlaubt.
Jedes Lebewesen ist ein äusserst kostbares Gut der Schöpfung, die durch ihre reingeistige, neutrale Energie alles Leben erschaffen hat und durch die kosmisch-elektrische Lebensenergie am Leben erhält. Der Mensch hat als selbstevolutionierendes Geschöpf des Universalbewusstseins eine besondere Stellung im Universum. Als OMEDAM („Gesetz und Erfüller“) obliegt ihm die verantwortungsvolle Aufgabe, sein Bewusstsein und seinen Geist zu evolutionieren und damit zur Evolution der Schöpfung beizutragen, in die er nach langer Entwicklungszeit einmal eingehen wird. Als höchstentwickelte Lebensform im Universum obliegt ihm die Aufgabe, alles menschliche, faunaische und florische Leben sorgsam und gerecht zu bewahren, zu fördern und zu schützen.
Dennoch setzt sich der Mensch in oft religiös motiviertem Grössenwahn selbstherrlich über die weisen Gebote der Schöpfung hinweg und bestimmt naturwidrig über Leben und Tod fehlbarer Menschen. Diese lebens- und menschenverachtende Gesinnung zeugt auch von der primitiven, rachsüchtigen Denkweise von Menschen, die die Todesstrafe gutheissen und gegebenenfalls ausführen. Solche Menschen beweisen damit, wessen „Geistes Kind“ und welche Art von Mensch sie sind, nämlich verantwortungslose und im tiefen Grunde ihres Wesens feige und lebensunfähige Kreaturen, die der wahren Bedeutung der Bezeichnung „Mensch“ noch in keiner Weise gerecht werden. Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe sowie ihre blosse Befürwortung sind menschenunwürdig. Hat ein Mensch im Affekt, in einem Blutrausch, infolge eines Psyche- oder Bewusstseinsschadens oder in planender und kalter Absicht ein oder viele Leben getötet resp. gemordet, kann dadurch, dass der Täter zur Strafe hingerichtet und gewaltsam ins Jenseits befördert wird, am Geschehenen kein Jota mehr rückgängig gemacht werden. Im Gegenteil –dem bereits geschehenen Verbrechen wird neues Unrecht hinzugefügt, das dem zerstörerischen Mord in keiner Weise nachsteht. Durch menschliche Gesetze und Bestimmungen legitimiertes Töten im Strafvollzug ist in Tat und Wahrheit nichts weiter als das hassvolle, feige und nach blutiger Vergeltung schreiende Ausleben kalter Rachlust, wodurch sich die Befürwortet, Unterstützer und Ausführenden der Todesstrafe zu verachtenswerten Kreaturen erniedrigen.
Seit es Religionen und religiöse Sekten gibt, rechtfertigen ihre Gründer, Bewahrer, Verfechter, Bonzen, Anhänger und Gläubigen (ebenso wie viele sogenannte weltliche Mächte) ihr Handeln mit dem angeblichen Willen eines imaginären Schöpfergottes. Von diesem alles beherrschenden Gott wird behauptet, dass er von unendlicher Liebe und Fürsorge für seine schwachen Geschöpfe erfüllt sei – aber er lässt widersinnigerweise zu, dass seine irdischen „Vertreter“ sofort zu drakonischen Strafen, zu Terror, Mord und blutiger Vergeltung greifen, wenn eines seiner „geliebten Schäfchen“ wagt, die unlogischen und menschenverachtenden Gebote und Dogmen zu hinterfragen, die angeblich durch ihn geschaffen wurden, oder wenn es gar seine Existenz anzweifelt. Zu früheren Zeiten wurden die Menschen von Religionisten, Sektengurus und deren Schergen bespitzelt, verfolgt, terrorisiert und womöglich mit grausamen Strafen belegt, wenn sie an einem derart jähzornigen, ungerechten und strafenden Gott zweifelten. Dass es einen nach Rache und Strafe schreienden, unlogisch handelnden und abartig fühlenden Schöpfergott nie gegeben hat und niemals geben kann, erschliesst sich jedem gesund denkenden Menschen, der der Kräfte seines Verstandes, seiner Vernunft und seines Bewusstseins zumindest ansatzweise mächtig ist. Ein solcher Gott war und ist nur das Spiegelbild krankhaft ausgearteten menschlichen Denkens, das alles Böse in eine göttliche Phantasiefigur hineinprojiziert, um die Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, wodurch sie in die Irre geführt und in jeder Hinsicht ausbeutet werden können.
Keinem Menschen ist es gegeben, sich als willenloses Werkzeug im Namen eines rächenden Schöpfergottes hinzustellen – auch nicht Henkern, die im Auftrag menschlicher Justiz morden und dadurch ihre Eigenverantwortung mit Füssen treten und ihr Gewissen hinter einer nichtexistenten göttlichen Macht verstecken, der sie ihr selbstverleugnerisch opfern. Henker lassen sich in ehrloser Weise für die bösen Zwecke politischer und religiöser Mächte missbrauchen, denen das Leben eines Menschen nichts gilt und die – wie seit eh und je – zwar von Nächstenliebe, Frieden, Freiheit, Menschlichkeit, Vergebung und Gerechtigkeit reden, in Wahrheit aber das genaue Gegenteil praktizieren, nämlich primitive Rache, unmenschliche Verfolgungen und Bestrafungen, Folter, Vergewaltigungen, Mord und Totschlag.
Vor rund 2000 Jahren sagte der Prophet Jmmanuel: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen!“. Die Früchte der Religionen und der Politik sehen wohlschmeckend und saftig aus, in ihrem Inneren beherbergen sie aber nur Fäulnis, Gestank, Verrat, Verwesung und Tod, wie durch millionenfache Folterungen, Meuchelmorde, Hinrichtungen, Hexenverbrennungen usw. im besonderen durch die „heilige Inquisition“ der römisch-katholischen Kirche und aller anderen christlichen Religionen und Sekten seit Beginn ihres Entstehens bewiesen wurde und wird.
Befürworter, Unterstützer und Ausübende der Todesstrafe, ob aus eigenem Willen oder im Namen eines Staates, der Obrigkeit oder eines Gottes, einer Religion oder Sekte, machen sich eines Verbrechens gegen die Naturgesetze schuldig und müssen fortan mit den unausbleiblichen Folgen ihres Tuns leben. Der Mensch ist ein Teil des Universums, in dem durch den Geist und die Liebe der Schöpfung alles miteinander verbunden und verwoben ist. Somit schneidet er sich gleichsam ins eigene Fleisch, wenn er andere Menschen schöpfungsgesetz- und schöpfungsgebotswidrig tötet. Im Falle der Henker und ihrer Handlanger sind es lebenslange Gewissensbisse, die diese Menschen nicht mehr zur Ruhe kommen lassen. Im Bewusstsein oder Unterbewusstsein wissen sie, dass sie Unrecht begehen oder begangen haben und dass es ihnen nicht zusteht, das von der Schöpfung erschaffene Leben eines anderen Menschen strafvollziehend zu vernichten.
Jeder Mensch soll sein Leben zur Erfüllung der Evolution bis zu seinem natürlichen Ende leben können, denn der Sinn seines Daseins ruht in der unaufhörlichen, bewusstseinsmässigen und geistigen Evolution über unzählige Wiedergeburten hinweg. Wird einem Menschen das Leben jedoch gewaltsam und ohne akute Not entrissen, so werden ihm durch böse Gewalt alle Möglichkeiten seiner persönlichen Evolution im gegenwärtigen Leben genommen. Er hat also Leben keine Chance mehr, seine Fehler zu erkennen, zu verarbeiten und zu beheben. Mit dem Auslöschen des gegenwärtigen Lebens ist der fehlbare Mensch zwar „aus den Augen und aus dem Sinn“, aber sein Denken, seine Emotionen, sein Fühlen, Sprechen, Wirken und Handeln usw. bleiben als Information in den feinstofflichen Speicherebenen erhalten. Da der fehlbare Mensch infolge seiner Ermordung seine Fehler nicht mehr überdenken und neutralisieren kann, muss die neue Persönlichkeit seiner Geistform dies im folgenden Leben unter grösseren Mühen aufarbeiten, um irgendwann alles verarbeiten und auflösen zu können. Die nächste Persönlichkeit, das neue materielle Bewusstsein, ist nach der nächsten Reinkarnation der Geistform zwar völlig neu und unbelastet, wird aber impulsmässig durch noch unverarbeitete Dinge der vorhergehenden Persönlichkeit getroffen. Mit der Aufarbeitung und Neutralisierung der sie treffenden Impulse muss die neue Persönlichkeit dann bewusst oder unbewusst fertig werden. Die menschliche Evolution geht also nach dem Sterben weiter und kann auch durch den Tod nicht aufgehalten werden, weil der Geist immateriell und unvergänglich ist.
Die Todesstrafe kann also keine Massnahmeerfüllung an fehlbaren Menschen sein, sondern die Strafe muss darin bestehen, die Delinquenten für den Rest ihres Lebens von der übrigen Menschheit zu isolieren. Sie können an geeignete Orte gebracht werden, wo sie körperlich unversehrt aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen und ihre Fehler überdenken können.
Ein Mensch, der um die Tatsache der Wiedergeburt der menschlichen Geistform weiss, kann in der Todesstrafe keinen Sinn mehr erkennen. Er hat gelernt, dass der Mensch seiner Selbstverantwortung in keinem Falle ausweichen kann, und es ist ihm bewusst, dass Selbstmord keine Lösung für irgendwelche Probleme sein kann. Der Mensch kann und muss alle Schwierigkeiten und Herausforderungen auf seinem Lebensweg aus sich selbst heraus, durch die Kraft seines Verstandes, seiner Vernunft und seines Bewusstseins bewältigen. Eine feige Flucht aus dem Leben schiebt seine Probleme zwar vorübergehend auf, aber auflösen resp. neutralisieren kann er sie dadurch nicht. Die nachfolgende Persönlichkeit seiner Inkarnationslinie muss die sie treffenden Impulsen verarbeiten, um die noch unverarbeiteten Dinge zu neutralisieren.
In diesem Zusammenhang ist noch zu sagen, dass auch jede aktive Sterbehilfe Mord resp. Beihilfe zum Selbstmord und somit unzulässig ist. Strikt davon zu unterscheiden ist die passive Sterbehilfe, die erlaubt oder sogar richtig ist, wenn z.B. Maschinen abgestellt werden, die einen Menschen am natürlichen Sterben hindern oder die sogar nur noch die Funktion der Organe aufrechterhalten.
In der eingangs erwähnten TV-Reportage sprach ein anderer Henker offen über seine Probleme, das bewusste Töten von Menschen zu verarbeiten. Er sagte, dass es ihm mit jeder Exekution schwerer falle, mit den Hinrichtungen weiterzumachen. Er klagte über Schlafprobleme und die steigende gesundheitliche Belastung durch seine Arbeit. Er kenne keinen Beteiligten, dem es nach der Hinrichtung eines Menschen besser ginge als davor. Alle fühlten sich schlechter und keiner von ihnen sehe danach besser aus – einschliesslich ihm selbst. Es gebe unter den Henkern und ihren Helfern immer wieder Männer, die aufgrund der psychischen Belastungen chronisch krank würden, Herzinfarkte und Schlaganfälle bekämen und den “Job” nicht mehr machen wollten, weil sie alles einfach nicht mehr verkraften würden. Ein anderer Mann, der früher als Henker gearbeitet hatte, sagte, dass er zu der Zeit, als er seinen Beruf noch ausführte, von der Richtigkeit seines Tuns absolut überzeugt gewesen sei. Beim Interview zeichnete die Kamera einen weinenden und psychisch schwer belasteten Mann auf, der mit dem Hinrichten irgendwann aufgehört hatte, weil seine nervlichen Kräfte am Ende waren. Er habe nach dem Ende dieser Tätigkeit zwei Jahre gebraucht, um die Erlebnisse aus seinem Beruf und die ihn treffenden Folgen zu verarbeiten. Heute sei er absolut davon überzeugt, dass es falsch sei, Menschen strafend umzubringen, egal ob es die Gesetze oder der Staat verlangten oder nicht.
Am Beispiel dieses ehemaligen Henkers wurde dem Zuschauer klar, dass sich der Mensch bewusstseinsmässig, psychisch und körperlich selbst Leid, Schmerzen und Krankheiten zufügt, wenn er sich durch eine menschliche Autorität oder im Namen eines imaginären Gottes dazu verleiten lässt, andere Menschen auf Befehl zu töten. Der Mann an den Folgen seines Berufes psychisch schwer zu leiden und man konnte als aufmerksamer Betrachter nur Mitgefühl und tiefes Bedauern für ihn aufbringen. Seine Selbstachtung konnte durch seine Ehrlichkeit und die Reue über seine Taten nur unter grossen psychischen Schmerzen zumindest teilweise wieder zurückerlangen. Er hatte sich noch rechtzeitig von seinen alten Überzeugungen bezüglich der Todesstrafe losgesagt und die drückenden Last der falschen Dogmen, die sein Gewissen jahrelang in Knechtschaft gehalten hatten, von sich geworfen. Es war das anerkennenswerte Verhalten eines Mannes, der seine Gesinnung nach hartem, innerem Kampf zu einem ehrwürdige Denken und Fühlen gewandelt hatte. Das Beispiel dieses Mannes beweisst, dass es für einen Menschen nie zu spät ist, aus seinen Fehlern zu lernen und sie zu beheben, wenn er nur willens und mutig genug ist, sie sich einzugestehen und sich damit auseinanderzusetzen.
In einer weiteren Szene berichtete ein Pastor, der die Todeskandidaten an ihrem Sterbetag begleitete, von seinen Erlebnissen. Die Todeskandidaten suchten vor ihrer Exekution immer wieder seinen Trost, seinen Zuspruch und seine körperliche Nähe, während sie gefesselt und angeschnallt auf der Pritsche lagen, die sie nicht mehr lebend verlassen sollten. Einmal blickte ihm ein Todgeweihter solange hilfesuchend in die Augen, bis schliesslich das in seine Venen gespritzte tödliche Gift wirkte und er seinen letzten Atemzug tat. Der Pastor hielt die zitternde Hand des Sterbenden, bis dieser sie nicht mehr drücken konnte und er vor seinen Augen verstarb. Die Erinnerungen daran gingen ihm so nahe, dass er sie weder vergessen noch als moralisch richtig einordnen konnte. Dennoch schien er noch nicht bereit zu sein, sich das Unrecht der Todesstrafe vollumfänglich einzugestehen und mit allen persönlichen Konsequenzen von sich zu weisen. Er hätte dazu ernsthaft die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, dass sein angeblich gerechter und unfehlbarer Schöpfergott nur ein Trugbild sein könnte, wodurch die Wahnvorstellung vom „lieben Gott“ wie eine Seifenblase geplatzt und sein religiöses Weltbild haltlos in sich zusammengestürzt wäre.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass alle in der Reportage gezeigten Henker, deren Helfer, Gefängnisdirektoren und Pastoren usw. spürten, dass sie das Falsche taten, was naturgemäss ihr Gewissen und ihre Psyche belastete. Das wiederum führte bei ihnen zu Stress, psychischen Störungen, Depressionen und Krankheiten. Der individuelle Umgang mit den Gewissensbissen war dabei so unterschiedlich wie die einzelnen Menschen. Der eine versteckte sich hinter der Autorität eines angeblichen Gottes, der seine Rachegelüste in der „heiligen Schrift“ des Christentums festgeschrieben habe und deren grausame Umsetzung von den Menschen fordere. Die anderen Männer gestanden sich selbst und ihren Interviewern ohne Umschweife ein, dass sie unter ihrem „Job“ zu leiden hatten. Und dann gab es den Mann, der sich nicht länger selbst belügen wollte und schliesslich den horrenden Unsinn der staatlichen Gesetze und religiösen Dogmen erkannte, die ihn zum Töten anderer Menschen verleitet hatten. Er hängte seinen todbringenden Beruf ein für allemal an den Nagel und erkämpfte seinem bis dahin unterdrückten Gewissen eine Erleichterung.
Zum Abschluss der Reportage wurde George W. Bush dabei gezeigt, wie er sich als Präsident der USA vor einem Auditorium als unerbittlicher Befürworter der Todessstrafe “outete”, und es wurde erwähnt, dass er als Gouverneur von Texas zahlreiche Gnadengesuche von Todeskandidaten abgelehnt hatte und an ihnen die Todesstrafe vollstrecken liess. Damit hat sich G. W. Bush selbstherrlich und arrogant über die Menschenrechte und über alles schöpferische Recht hinweggesetzt hat. In keinem einzigen Fall war er darum bemüht, die zum Tode verurteilten Menschen persönlich kennenzulernen und sich unvoreingenommen mit den ihnen zur Last gelegten Verbrechen auseinanderzusetzen. Er sah und sieht sich immer noch als irdischer Stellvertreter seines allmächtigen Christengottes, dessen rachsüchtigen Willen er in seinem irren Wahn mit allen Mitteln durchsetzen will. Unter den Menschen, die vom ihm als letztverantwortliche Instanz in den Tod geschickt wurden, waren auch völlig Unschuldige, denen er in böser Ungerechtigkeit und anmassender Selbstherrlichkeit das Leben raubte. Dieses Verhalten spiegelt eine grössenwahnsinnige, menschen- und schöpfungsverachtende Bewusstseinshaltung weder, die einem kranken Gehirn entspringt. Dass es in Wahrheit tatsächlich so ist, hat Bush durch die verbrecherische Anzettelung der Kriege in Afghanistan und im Irak – zu der er sich von „Gott“ persönlich berufen fühlte – der ganzen Welt vor Augen geführt. Er brachte und bringt damit tausendfache Tode, Verletzungen, Verstümmelungen und brüllendes Elend unter die Menschen, in deren Länder er seine blutlüsternen Armeen einfallen liess.
Wer dieses menschenunwürdige Tun nicht stillschweigend dulden will und sich seiner schöpferischen Pflichten als Mensch bewusst geworden ist, sollte sich nach besten Möglichkeiten gegen die Todesstrafe stellen sowie alle anderen menschen- und schöpfungsverachtenden Denkweisen, Ansichten, Ideologien usw. beim Namen nennen und dagegen kämpfen.
Schachtschneider zum 13. Zusatzprotokoll:
Schachtscheider: Nein, keineswegs. Man hält es für bedeutsam, aber die Regierungen haben alles vermieden, um das in die Öffentlichkeit zu bringen. Es handelt sich um einen ganz prekären Punkt, der natürlich in der Kommentierung des Lissabon-Vertrags enthalten ist. Gerne wird auf das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte verwiesen. Darin wird gesagt, dass die Todesstrafe in allen Fällen abgeschafft sein soll. Nur: Diese Zusatzerklärung gilt nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten, weil sie vier Länder nicht ratifiziert haben. Außerdem macht die sehr versteckte Verweisrungstechnik des Vertrages von Lissabon deutlich, dass dieses Zusatzprotokoll nicht gelten soll. Man muss es insgesamt leider so sagen: Die kritischen Passagen sind nicht aus Versehen sehr versteckt.
erschienen in der Nürnberger Zeitung, die nachgezogen hat: http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4
und hier nochmal: wenn ich Menschen nicht töten will, schreibe ich es nicht rein.